Migrationsrechtlicher Prozesskostenrechner (Stand 2025)
Dieser Prozesskostenrechner berechnet gesetzliche Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Streitwertkatalogs des Bundesverwaltungsgerichts und meiner Erfahrung mit der Interpretation dieser Vorgaben durch die Verwaltungsgerichte vornehmlich in NRW. Der Rechner dient nur einer unverbindlichen Orientierung und kann eine fachkundige Beratung nicht ersetzen. Seine Nutzung erfolgt insofern auf eigene Gefahr. Es kann eine Vielzahl von Gründen geben, warum ein Gericht höhere oder niedrigere Kosten festsetzt, als von diesem Rechner ermittelt. Auch möchten viele Rechtsanwält*innen Vergütungsvereinbarungen schließen, die zum Teil deutlich von den gesetzlich vorgesehenen Gebühren abweichen. Der Rechner geht zudem auch davon aus, dass sich die Behördenseite nicht anwaltlich vertreten lässt. Tatsächlich lassen sich Behörden in migrationsrechtlichen Streitigkeiten erfahungsgemäß selten anwaltlich vertreten. Völlig ausgeschlossen ist es aber auch nicht. Ggf. würden hierdurch weitere Kosten entstehen, die dieser Rechner nicht berücksichtigt. Außerdem berücksichtigt dieser Rechner keine Gebühren, die durch Behörden im Verwaltungsverfahren erhoben werden. Widerspruchs- und Remonstrationsverfahren werden ebenfalls (noch?) nicht abgebildet, was vor allem daran liegt, dass ich hauptsächlich in NRW tätig bin, wo es kaum noch Widerspruchsverfahren gibt. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr (Vorbemerkung 4 zu Teil 3 VV RVG) erfolgt immer auf die 1. Instanz des Hauptsacheverfahrens, da dies auch in der Praxis nahezu immer der Fall sein wird. Soweit zumindest theoretisch auch Fälle konstruiert werden können, in denen die Anrechnung auf die Verfahrensgebühr in einer höheren Insatz erfolgt, bleiben diese Fälle hier um der Einfachheit willen unberücksichtigt.
tbd
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